Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ermöglicht Angestellten, aber auch Arbeitssuchenden, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder höher erlangt haben, eine Förderung der Weiterbildung. Das Stipendium kann eine Höhe von bis zu 8.100 Euro umfassen (über maximal 3 Jahre). Ein Anteil von 10 Prozent pro Weiterbildung ist hierbei selbst zu tragen.

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) stellt im Auftrag des Bundes Interessierten mit einem überdurchschnittlichen Berufsabschluss Fördermittel für die eigene Weiterqualifizierung bereit. Sich selbst und die eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln, ist dank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), welches das Weiterbildungsstipendium fördert, ein großer Anreiz, diese Finanzierung in Anspruch zu nehmen. Das Förderprogramm der Bundesregierung fördert seit 1991 gezielt begabte Absolventen einer Berufsausbildung mit einem Weiterbildungsstipendium. Durchgeführt wird das Weiterbildungsstipendium von den Kammern und den zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Mit dem Weiterbildungsstipendium kann man eine Finanzierung bis zu 8.100 Euro (über maximal 3 Jahre) bekommen. Der Anteil von 10 Prozent pro Weiterbildung ist dabei selbst zu tragen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Ein erfolgreicher Abschluss einer anerkannten dualen Berufsausbildung oder ein Abschluss in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen ist notwendig.
  • Der Weiterbildungsteilnehmer sollte jünger als 25 Jahre sein (in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre später, durch zum Beispiel Grundwehrdienst, Zivildienst, Freiwilligendienste, Mutterschutz- und Elternzeit).
  • Es muss ein aktueller Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden vorhanden, oder der Geförderte muss bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.
  • Die Weiterbildung muss auf der Ausbildung und auf der Berufstätigkeit aufbauen.

Wer wird gefördert?

Die Möglichkeit auf ein Weiterbildungsstipendium haben Beschäftigte und Arbeitssuchende, welche die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben. Abseits der Durchschnittsnote können auch Personen gefördert werden, die Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb erreicht haben oder ihre Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen können. Im begründeten Vorschlag muss hierbei anhand von konkreten Beispielen dargelegt werden, welche besonderen Gründe den Erhalt der Förderung rechtfertigen.

Förderfähig sind berufsbegleitende Fortbildungen (allen voran in berufsbegleitender Form), die zum Erwerb beruflicher Qualifikationen führen, wie beispielsweise unsere Praxis-Studiengänge, die auf die Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildungen zum Industriemeister IHK, Betriebswirt IHK, Fachwirt IHK oder Fachkaufmann IHK vorbereiten.

Zudem sind Weiterbildungen förderbar, mit denen Bildungsinteressierte Kompetenzen erwerben, die fachübergreifend beruflich einsetzbar sind und der eigenen Weiterentwicklung bzw. der Förderung allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Dies können beispielsweise Fremdsprachen- oder EDV-Kurse sein, oder auch Kurse, welche die kommunikativen Fertigkeiten oder das Konflikt- und Projektmanagement fördern. Wichtig ist, dass die geförderten Kurse inhaltlich auf der Ausbildung beziehungsweise auf der Berufstätigkeit des Geförderten aufbauen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Eine Bewerbung muss an die Kammer oder an die zuständige Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen wurde, geschickt werden. Die zuständigen Stellen führen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Weiterbildungsstipendium nach den BMBF-Richtlinien durch.

Die die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums erfüllen, müssen entsprechend Kontakt zu der zuständigen Stelle aufnehmen, welche die Stipendiaten auswählt, berät, darüber entscheidet, welche Weiterbildungen förderfähig sind, und zu guter Letzt auch die Fördermittel auszahlt. Die zuständige Stelle sendet diese dann die erforderlichen Unterlagen zu (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen). Bei einer Zusage wird dem Interessierten von der SBB per E-Mail ein Zugang zum Online-Portal geschickt, in welchem man die persönlichen Daten vervollständigen muss. Nach Vervollständigung der Daten können die Anträge auf Förderung von Weiterbildungen an die zuständige Stelle gegeben werden. Der Bewerbungsschluss ist hierbei abhängig von der jeweiligen zuständigen Stelle.

Es gibt keinen Anspruch auf eine Aufnahme in die Begabtenförderung beruflicher Bildung.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Von der zuständigen Stelle wird der genaue Förderbetrag errechnet, wann die Auszahlung erfolgt oder ob eventuell in Raten ausgezahlt wird. Diese Daten werden in der Fördervereinbarung eingetragen und dem Studierenden zum Unterschreiben ausgehändigt.