Aufstiegs-BAföG

Durch das Aufstiegs-BAföG haben Sie eine Ersparnis von insgesamt 75 Prozent – unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Das trifft für die Lehrgangsgebühren sowie für die Prüfungsgebühren zu. Das Aufstiegs-BAföG können Sie mit einem zinsgünstigen Darlehen der staatlichen KfW-Bank kombinieren. So ist es Ihnen möglich, auch ohne Eigenmittel, Ihre Weiterbildung zu starten.

Das Aufstiegs-BAföG ist eine bundesweite staatliche Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Dadurch werden Fachkräfte unterstützt, die den Wunsch nach einer Weiterbildung haben ebenso wie potenzielle Existenzgründer. Die Förderung ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig. Das Aufstiegs-BAföG hat vor einigen Jahren das Meister-BAföG ersetzt. Anspruch erheben kann darauf jeder, der eine Aufstiegsfortbildung beginnen möchte und damit eine höherwertige Qualifikation als seine bisherige anstrebt. Die Qualifikation darf nicht höher als ein Bachelor sein.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die Förderung umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis maximal 15.000 Euro). Der Zuschussanteil liegt bei 50 Prozent. Es empfiehlt sich, den restlichen Betrag mit einem zinsgünstigen Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn zu finanzieren. Wenn die Absolventen dann die Prüfung bestehen, erhalten sie einen Nachlass von noch einmal 50 Prozent auf das Darlehen. Der Staat belohnt damit die Motivation zur Weiterbildung. Es ist natürlich möglich, auf das Darlehen zu verzichten.

Das Darlehen kann in Teilbeträgen oder komplett zurückgezahlt werden, längstens innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Maßnahme. Wer sich nach dem neuen Abschluss selbstständig machen möchte, bekommt zusätzlich auch das Restdarlehen erstattet.
Beispielrechnung
Studiengebühr 3.480,00€
- Förderung: Aufstiegs-BAföG 50 % 1.740.00€
Verbleibender Restbetrag 1.740,00€
- Zusätzliche Ersparnis von 50 %

Zuschuss nach bestandener Prüfung bei Aufnahme eines zinsfreien KfW-Bank-Darlehens

870,00€
Eigenanteil 870,00€
75% ERSPARNIS
= 2.610,00€

Die Prüfungsgebühr ist direkt an die IHK zu zahlen. Auch von dieser Gebühr können Sie 50% über das Aufstiegs-BAföG erstattet bekommen !

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Gefördert wird, wer eine höherwertige Qualifikation anstrebt. Eine wesentliche Voraussetzung dabei ist, dass der Antragsteller bislang noch keine berufliche Aufstiegsweiterbildung durchgeführt hat, unabhängig davon, ob diese in der Vergangenheit gefördert wurde oder nicht.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte (beschäftigt oder selbständig), die sich bei einem Praxis-Studium auf einen Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister HKW, Industriemeister IHK, Fachwirt IHK, Fachkaufmann IHK, Industrietechniker IHK, Betriebswirt IHK, Technischen Betriebswirt IHK und weiteren vergleichbaren Abschlüssen vorbereiten. Dafür müssen sie eine anerkannte Erstausbildung abgeschlossen haben bzw. über einen vergleichbaren Berufsabschluss bzw. 5 Jahre Praxis in dem Beruf, für den die Fortbildung gedacht ist. Auch eine Förderung mit einem Bachelorabschluss ist möglich, beispielsweise für den Technischen Betriebswirt IHK. Die Förderungen gelten natürlich nur für Selbstzahler.

Wie beantrage ich die Förderung?

Der Antrag ist an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, 50606 Köln, E-Mail: afbg@bezreg.koeln.nrw.de oder an die zuständige Behörde Ihres Wohnortes zu stellen.

Es werden das Formblatt A, B und Z benötigt. Das Formblatt A ist für die persönlichen Auskünfte. Das Formblatt B wird von der Bildungsakademie ausgefüllt, sobald die Anmeldung erfolgt ist. Das Formblatt Z füllt die zuständige IHK aus.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung.