1. Durchführung des Unterrichts
Die IBEDA AKADEMIE verpflichtet sich zur Unterrichtsleistung auf der Grundlage der
zur Zeit der Durchführung des Studiengangs gültigen Informationsschrift.
Die IBEDA AKADEMIE ist berechtigt, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aufgrund
anderer, von ihr nicht zu vertretender Umstände , angekündigte Lehrgänge zu verschieben oder abzusagen und ist bei Lehrgangsausfall verpflichtet, die bereits gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
2. Studiengebühren
Sie sind pünktlich zu entrichten und unabhängig von Leistungen Dritter.
Die Höhe der Gebühren sowie die Zahlungsbedingungen sind dem entsprechenden
Informationsblatt zu entnehmen.
Verzug um mehr als 30 Tage bewirkt die sofortige Fälligkeit der Restschuld.
3. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt ist bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn durch eine schriftliche Erklärung möglich. Die bereits gezahlten Lehrgangsgebühren werden voll zurückerstattet.
Es wird in jedem Fall eine Verwaltungskosten-Pauschale von 10,00 € erhoben.
Der/Die Lehrgangsteilnehmer/in ist berechtigt, den Vertrag mit einer sechswöchigen
Frist zum Monatsende schriftlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des dritten Monats nach Kursbeginn.
Die IBEDA AKADEMIE kann zu jeder Zeit bei einem Zahlungsrückstand von mehr als
30 Tagen kündigen.
Im Falle einer Kündigung erfolgt, unabhängig von der Unterrichtsteilnahme, eine
zeitanteilige Berechnung der Lehrgangsgebühr. Bereits vorausgezahlte Gebühren für
die der Kündigung nachfolgenden Lehrgangsphasen werden erstattet.
4. Haftung
Die IBEDA AKADEMIE haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.