
Der Studiengang
Geprüfte/r Industriefachwirt/in
Köln München Würzburg
Studienziel
Das Studium vermittelt den Teilnehmern/innen, aufbauend auf dem durch ihre
Ausbildung und Berufspraxis erworbenen Fachwissen, vertiefte branchenbezogene
Kenntnisse auf einer Qualifikationsebene, die dem mittleren Management
entspricht. Das allgemein steigende Interesse an der Fortbildung zum/zur
Industriefachwirt/in ist für die Betriebe in der Praxisnähe und für die
Fachwirte/innen selbst in der direkten beruflichen Verwertbarkeit des
vermittelten Wissens begründet. Ziel unseres Studienganges ist es,
Praktikern/innen jenes fachtheoretische Wissen zu vermitteln, das für ein
Bestehen der staatlich anerkannten IHK-Prüfung erforderlich ist. Durch diese
Fortbildung sichern die Teilnehmer/innen ihren Arbeitsplatz und legen die
Grundlage für einen Aufstieg in eine gehobene Stellung.
Umfang und Zeit
Der Studiengang umfasst 406 Unterrichtsstunden und wird berufsbegleitend an Samstagen durchgeführt.
Titel
Die Abschlussprüfung erfolgt schriftlich und mündlich vor einem Prüfungsausschuss der IHK. Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Führen des staatlich anerkannten Titels GEPRÜFTE/R INDUSTRIEFACHWIRT/IN.
Studieninhalte (entsprechend der neuen staatlichen Prüfungsverordnung)
-
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
-
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Industriekaufmann/frau und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und bei Ablegen der Prüfung eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren. Bei fehlender Ausbildung muss der/die Prüfungsbewerber/in bei Ablegen der Prüfung eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen. Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Industriefachwirt/in dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu Abläufen in Industriebetrieben haben. Da die Berufspraxis erst zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung erfüllt sein muss, kann der Studiengang innerhalb dieser Frist belegt werden.
Lehrstoffpläne
Unsere Lehrstoffpläne entsprechen vollinhaltlich den Prüfungsanforderungen gem. §§ 3-6 der staatlichen Prüfungsverordnung.
Studiengebühr
2.490,00 Euro inkl. Skripten zum gesamten Lehrstoff (Ratenzahlung möglich).
Fördermöglichkeiten
Der Studiengang wird nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - dem sog. "Meister-BAföG" - gefördert, unabhängig vom Einkommen (30,5 % Zuschuss, 69,5 % zinsgünstiges Darlehen).
Das Darlehen ist während der Fortbildung
und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und
tilgungsfrei. Bei Bestehen der Prüfung werden auf Antrag 25% des Darlehens erlassen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch unter www.meister-bafoeg.info.
Wenn Sie die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Bildungsscheck oder eine Bildungsprämie in Höhe von jeweils 500,00 Euro in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.de bzw. www.bildungpraemie.info/de.
Weiterhin sind alle im Zusammenhang mit der Fortbildung anfallenden Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.