Der Studiengang

Geprüfte/r Industriefachwirt/in
Köln München Würzburg

Studienziel

industriefachwirt Das Studium vermittelt den Teilnehmern/innen, aufbauend auf dem durch ihre Ausbildung und Berufspraxis erworbenen Fachwissen, vertiefte branchenbezogene Kenntnisse auf einer Qualifikationsebene, die dem mittleren Management entspricht. Das allgemein steigende Interesse an der Fortbildung zum/zur Industriefachwirt/in ist für die Betriebe in der Praxisnähe und für die Fachwirte/innen selbst in der direkten beruflichen Verwertbarkeit des vermittelten Wissens begründet. Ziel unseres Studienganges ist es, Praktikern/innen jenes fachtheoretische Wissen zu vermitteln, das für ein Bestehen der staatlich anerkannten IHK-Prüfung erforderlich ist. Durch diese Fortbildung sichern die Teilnehmer/innen ihren Arbeitsplatz und legen die Grundlage für einen Aufstieg in eine gehobene Stellung.

Umfang und Zeit

Der Studiengang umfasst 406 Unterrichtsstunden und wird berufsbegleitend an Samstagen durchgeführt.

Titel

Die Abschlussprüfung erfolgt schriftlich und mündlich vor einem Prüfungsausschuss der IHK. Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Führen des staatlich anerkannten Titels GEPRÜFTE/R INDUSTRIEFACHWIRT/IN.

Studieninhalte (entsprechend der neuen staatlichen Prüfungsverordnung)

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Industriekaufmann/frau und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und bei Ablegen der Prüfung eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren. Bei fehlender Ausbildung muss der/die Prüfungsbewerber/in bei Ablegen der Prüfung eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen. Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Industriefachwirt/in dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu Abläufen in Industriebetrieben haben. Da die Berufspraxis erst zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung erfüllt sein muss, kann der Studiengang innerhalb dieser Frist belegt werden.

Lehrstoffpläne

Unsere Lehrstoffpläne entsprechen vollinhaltlich den Prüfungsanforderungen gem. §§ 3-6 der staatlichen Prüfungsverordnung.

Studiengebühr

2.490,00 Euro inkl. Skripten zum gesamten Lehrstoff (Ratenzahlung möglich).

Fördermöglichkeiten

Der Studiengang wird nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - dem sog. "Meister-BAföG" - gefördert, unabhängig vom Einkommen (30,5 % Zuschuss, 69,5 % zinsgünstiges Darlehen). Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. Bei Bestehen der Prüfung werden auf Antrag 25% des Darlehens erlassen. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch unter www.meister-bafoeg.info. Wenn Sie die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Bildungsscheck oder eine Bildungsprämie in Höhe von jeweils 500,00 Euro in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.de bzw. www.bildungpraemie.info/de.

Weiterhin sind alle im Zusammenhang mit der Fortbildung anfallenden Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.

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